Aktenvernichtung

  • Aktenvernichtung

    Sichere Vernichtung Ihrer Akten

    Durch unser zertifiziertes Mutterunternehmen OTTO DÖRNER Entsorgung stellen wir Ihnen nach Bedarf in ausreichender Anzahl abschließbare Behälter bereit. Geeignete Größen: 240 Liter bzw. 415 Liter Rollwagen mit einem Fassungsvermögen von ca. 30 bzw. ca. 60 Ordner DIN A4. Bei Archivräumungen eignen sich auch abschließbare 10 cbm Deckelmulden bzw. 25 cbm Schiebedachcontainer. Die Vernichtung der Akten erfolgt nach den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit der Rechnung erhalten Sie Ihre Vernichtungserklärung.

Erfassung

  • Container

    10 cbm Deckenmulde

    Breite: 1600 mm
    Ges.-Länge: 3900mm
    Ges.-Höhe: 17500 mm
    Einwurfhöhe: 1080 mm

  • rollwagen

    Aktenrollwagen

    240l mit 2 Rädern
    Breite: 600mm
    Höhe: 1000mm
    Tiefe: 700mm

    415l mit 4 Rädern
    Breite: 700mm
    Länge: 1100mm
    Höhe: 900mm

  • Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

    Im Bereich der Aktenvernichtung gelten spezielle Richtlinien. Für Buchführungsunterlagen gelten bestimte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Mit Ablauf dieser Fristen können nach dem 31. Dezember 1998 folgende Unterlagen vernichtet werden:

    • Abrechnungsunterlagen 10 Jahre
    • Abtretungserklärungen 10 Jahre
    • Änderungsnachweis der EDV-Buchhaltung 10 Jahre